Die Praxen bleiben geöffnet!

Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschef:innen der Länder vom 28.10.2020

In der gestrigen Videokonferenz von Kanzlerin Merkel und den Länderchef:innen wurden Maßnahmen vereinbart, die aufgrund der steigenden Zahl von Neuinfektionen mit Covid-19 und einer nicht mehr zu gewährleistenden Kontaktverfolgung durch die örtlichen Gesundheitsbehörden, erforderlich sind. Mit den Maßnahmen soll die Infektionsdynamik unterbrochen werden. Ab dem 2. November treten die Maßnahmen in Kraft und sind bis Ende November befristet.
Viele Institutionen und Einrichtungen müssen schließen, dazu gehören in erster Linie Freizeiteinrichtungen wie Theater, Kinos, Schwimmbäder und Fitnessstudios, aber auch Gastronomie und Dienstleister wie Kosmetik und Massagepraxen. Ganz deutlich wird in den Maßnahmen klargestellt, dass medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapie, Ergotherapie und Sprachtherapie weiterhin möglich bleiben. Die ergotherapeutischen Praxen bleiben also geöffnet! Die medizinische Notwendigkeit einer therapeutischen Behandlung ist durch die ärztliche Verordnung gegeben.
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